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1. Über uns – about-deglasint.liquid

Die Seite konzentriert sich auf das Unternehmen statt auf Produkte:

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Über Deglasint
Individuelle Glaslösungen, hergestellt in Europa.

Kurze Einführung, die Deglasint und seinen Fokus auf funktionale, architektonische und maßgeschneiderte Glaslösungen erläutert.

Wer wir sind
Unternehmensvorstellung mit Bild + Inhalt.

Unser Ansatz
Design → Engineering → Fertigung → Lieferung.

Hergestellt in Europa
Abschnitt, der die europäische Fertigung, Qualitätsstandards, Veredelung und Zuverlässigkeit hervorhebt.

Auf Ihre Anforderungen zugeschnitten
Individuelle Abmessungen, Farben, Oberflächen, Druck/Branding und projektspezifische Anforderungen.

Warum Deglasint
Ein übersichtlicher Bereich mit 3–4 Spalten, der Folgendes abdeckt:

Maßgeschneiderte Lösungen
Europäische Produktion
B2B-Expertise
Qualität & Präzision

Fertigung / Unternehmensbild-Abschnitt

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Haben Sie ein Projekt im Sinn?
Lassen Sie uns die richtige Glaslösung für Ihren Raum finden.

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Was können wir tun +

2. Was können wir tun — what-we-can-do.liquid

Diese Seite sollte stärker auf Fähigkeiten und Anwendungen ausgerichtet sein.

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Was können wir tun?
Glaslösungen, die sich an Ihren Ideen orientieren.

Von der Idee zum fertigen Produkt

Von einzelnen Produkten bis hin zu kompletten Projektlösungen kombiniert Deglasint Glasverarbeitung, Anpassung und Fertigung, um auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Lösungen zu schaffen.

Unsere Glaslösungen

Karten für die bestehenden Deglasint-Kategorien:

Glas-Whiteboards
Küchenwände
Spiegel
Tischplatten
Balkon
Mobile Boards

Jede Karte kann ein Bild, eine kurze Beschreibung und einen Link zu ihrer Sammlung/Seite haben.

Anpassungsmöglichkeiten

Ein eher technischer Abschnitt, der Folgendes abdeckt:

Individuelle Abmessungen
Glasfarben
Bedruckte Designs
Formen & Kantenbearbeitung
Befestigungslösungen
Branding / Logos
Verschiedene Glasstärken
Projektspezifische Fertigung

Wie wir arbeiten

01 — Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt
02 — Wir definieren die Lösung
03 — Produktion & Qualitätskontrolle
04 — Lieferung

Für Unternehmen & Projekte

Ein spezieller B2B-Bereich für Architekten, Innenarchitekten, Bauunternehmer, Händler und andere Geschäftskunden.

Datenschutzerklärung +

Bei Deglasint verpflichten wir uns, Ihre Privatsphäre zu schützen und Ihre persönlichen Daten verantwortungsvoll zu behandeln. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie wir Ihre persönlichen Daten sammeln, verwenden, speichern und schützen, wenn Sie https://deglasint.eu besuchen, uns kontaktieren, ein Angebot anfordern oder Produkte über unsere Website kaufen.

Unternehmensinformationen

Deglasint BV
Wijde Wade 04-01
3439 NP Nieuwegein
Die Niederlande

Handelsregister (KvK): 42073408
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL869584406B01

E-Mail: b2b@deglasint.com
Telefon: +31 30 369 1493

Informationen, die wir sammeln

Wir können die folgenden Informationen sammeln:

  • Name
  • Firmenname
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Rechnungs- und Lieferadresse
  • Bestelldetails
  • Zahlungsinformationen (sicher verarbeitet durch unsere Zahlungsanbieter)
  • IP-Adresse
  • Browser- und Geräteinformationen
  • Website-Nutzungsinformationen durch Cookies und Analysen

Wie wir Ihre Informationen nutzen

Wir nutzen Ihre Informationen, um:

  • Bestellungen zu verarbeiten und auszuführen
  • Anfragen und Angebotsanforderungen zu beantworten
  • Kundensupport zu leisten
  • Unsere Produkte und Dienstleistungen zu verbessern
  • Betrug zu verhindern und die Sicherheit der Website zu gewährleisten
  • Gesetzliche und steuerliche Verpflichtungen einzuhalten
  • Updates oder Marketingmitteilungen zu senden, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder mit Ihrer Zustimmung

Weitergabe von Informationen

Wir geben persönliche Daten nur an vertrauenswürdige Dienstleister weiter, die für den Betrieb unseres Geschäfts notwendig sind, einschließlich:

  • Shopify
  • Zahlungsanbieter
  • Versand- und Logistikpartner
  • Buchhaltungs- und Verwaltungsdienstleister
  • Website-Analyse-Anbieter

Wir verkaufen Ihre persönlichen Daten niemals.

Datenspeicherung

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es zur Erbringung unserer Dienstleistungen, zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Durchsetzung unserer Vereinbarungen erforderlich ist.

Ihre Rechte

Je nach Ihrem Standort haben Sie möglicherweise das Recht:

  • Auf Ihre persönlichen Daten zuzugreifen
  • Ungenaue Informationen zu korrigieren
  • Die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen
  • Die Verarbeitung einzuschränken oder ihr zu widersprechen
  • Die Einwilligung zu widerrufen
  • Eine Kopie Ihrer persönlichen Daten anzufordern
  • Eine Beschwerde bei Ihrer lokalen Datenschutzbehörde einzureichen

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns unter:

b2b@deglasint.com

Cookies

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Datensicherheit

Wir implementieren geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre Informationen vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen.

Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir können diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit aktualisieren. Alle Änderungen werden auf dieser Seite mit einem aktualisierten Revisionsdatum veröffentlicht.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, wenden Sie sich bitte an:

Deglasint BV
Wijde Wade 04-01
3439 NP Nieuwegein
Die Niederlande

E-Mail: b2b@deglasint.com
Telefon: +31 30 369 1493

Nutzungsbedingungen +

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, immer mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet, mit den folgenden Bedeutungen verwendet.

  1. Deglasint: der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Deglasint ist im Handelsregister unter der Handelskammernummer 42073408, mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL869584406B01, ansässig in Wijde Wade 04-01, 3439 NP Nieuwegein, Niederlande, registriert. Deglasint ist telefonisch unter +31 30 369 1493 und per E-Mail unter b2b@deglasint.com erreichbar.
  2. Kunde: jede natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, oder juristische Person, mit der Deglasint einen Vertrag geschlossen hat oder beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen.
  3. Parteien: Deglasint und der Kunde gemeinsam.
  4. Vertrag: jeder Vertrag zwischen den Parteien, in dem sich Deglasint gegenüber dem Kunden zur Lieferung von Produkten, gegebenenfalls einschließlich deren Installation, verpflichtet hat.
  5. Produkte: die von Deglasint an den Kunden im Rahmen des Vertrages zu liefernden Gegenstände, die unter anderem magnetische Glasboards, hergestellt nach Kundenspezifikationen oder nicht, und zugehörige Zubehörteile umfassen können, aber nicht darauf beschränkt sind.
  6. Installationsarbeiten: die Installation von Produkten, falls vorhanden, die von Deglasint im Rahmen des Vertrages durchgeführt werden.
  7. Webshop: deglasint.com.
  8. Schriftlich: Kommunikation schriftlich, Kommunikation per E-Mail oder jede andere Kommunikationsform, die angesichts des Standes der Technik und der vorherrschenden Auffassungen in der Gesellschaft damit gleichgesetzt werden kann.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Deglasint, jeden Vertrag und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien.
  2. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, wie auch immer bezeichnet, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Sofern das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
  4. Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages als solches berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig zu beraten, um eine Ersatzregelung für die betroffene Bestimmung zu treffen. Dabei sind der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich zu berücksichtigen.

ARTIKEL 3. | ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Jedes Angebot von Deglasint (einschließlich des Angebots im Webshop und der Angebote) ist unverbindlich. Deglasint kann sein Angebot unverzüglich oder zumindest so schnell wie möglich nach dessen Annahme durch den Kunden widerrufen.
  2. Basiert ein Angebot von Deglasint auf vom Kunden bereitgestellten Daten, garantiert der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten. Deglasint haftet niemals für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger vom Kunden bereitgestellter Daten entstehen.
  3. Offensichtliche Fehler und Irrtümer in einem Angebot von Deglasint binden Deglasint nicht.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz 1 kommt jeder Vertrag in dem Moment zustande, in dem das Angebot von Deglasint vom Kunden in einer dafür vorgesehenen Weise angenommen wurde. Weicht die Annahme des Kunden von dem im Angebot von Deglasint enthaltenen Angebot ab, kommt der Vertrag nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Deglasint gibt dies anders an.
  5. Wenn der Kunde den Vertrag im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person abschließt, erklärt er durch den Abschluss des Vertrages, dass er dazu befugt ist. Neben dieser (juristischen) Person haftet der Kunde gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.

ARTIKEL 4. | FRISTEN

  1. Deglasint ist bestrebt, alle Lieferfristen einzuhalten, die es dem Kunden gegenüber zugesagt hat. Diese Fristen gelten jedoch niemals als fixe Fristen. Lieferverzögerungen können unter anderem aufgrund von Lieferengpässen des Lieferanten von Deglasint und anderer Umstände auftreten, auf die Deglasint keinen oder keinen überwiegenden Einfluss hat.
  2. Deglasint gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde Deglasint schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei in dieser Inverzugsetzung eine angemessene Frist von mindestens 30 Tagen zur Leistung genannt wird und Deglasint nach Ablauf dieser Frist weiterhin in Verzug bleibt.
  3. Verzug von Deglasint berechtigt den Kunden zur Auflösung des Teils des Vertrages, auf den sich der Verzug bezieht, niemals jedoch zu zusätzlichem Schadenersatz.

ARTIKEL 5. | LIEFERUNG DER PRODUKTE

  1. Die Lieferung der Produkte erfolgt am ausdrücklich vereinbarten Ort und in der ausdrücklich vereinbarten Weise. Im Falle der Lieferung am Standort des Kunden umfasst dies ausschließlich die nachträgliche Installation der Produkte, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  2. Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht auf den Kunden über, sobald die Produkte vom oder im Namen des Kunden empfangen wurden oder die Installationsarbeiten abgeschlossen sind.
  3. Im Falle der Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist der Kunde unbeschadet der Bestimmungen zum Verzug von Deglasint in Artikel 4 niemals berechtigt, die Annahme der Produkte und/oder die Zahlung des vereinbarten Preises und etwaiger Transportkosten zu verweigern.
  4. Konnten die Produkte aufgrund eines dem Kunden zuzurechnenden Umstandes nicht geliefert werden, ist Deglasint unbeschadet der Bestimmungen der übrigen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Produkte auf Kosten des Kunden einzulagern, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Preises und etwaiger Transportkosten.
  5. Entstehen Deglasint gemäß Absatz 4 angemessene Kosten, wie Lagerkosten und Kosten im Zusammenhang mit mehreren Zustellversuchen, die nicht entstanden wären, wenn der Kunde seine Abnahmeverpflichtung ordnungsgemäß erfüllt hätte, so trägt der Kunde diese Kosten zusätzlich. Lagerkosten können dem Kunden auch in Rechnung gestellt werden, wenn die Lagerung am Standort von Deglasint erfolgt. In diesem Fall werden die Lagerkosten von Deglasint nach billigem Ermessen festgelegt.

ARTIKEL 6. | PFLICHTEN DES KUNDEN UND DURCHFÜHRUNG VON INSTALLATIONSARBEITEN

  1. Der Kunde hat Deglasint alle für die Einrichtung und Ausführung des Vertrages vernünftigerweise relevanten Informationen rechtzeitig, vollständig und in der von Deglasint dafür vorgesehenen Weise zur Verfügung zu stellen. Der Kunde garantiert die Richtigkeit aller von ihm an Deglasint übermittelten Informationen.
  2. Des Weiteren wird der Kunde Deglasint jederzeit die für die Ausführung des Vertrages erforderliche Zusammenarbeit zukommen lassen. Der Kunde wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Ausführung des Vertrages zu optimieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Deglasint so schnell wie möglich über alle Tatsachen und Umstände zu informieren, die sich, ob nach oder vor Vertragsabschluss, ergeben und von denen vernünftigerweise anzunehmen ist, dass solche Tatsachen oder Umstände die rechtzeitige und/oder ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages beeinflussen.
  3. Ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden, dass die Produkte unmittelbar nach Lieferung von Deglasint installiert werden, so hat der Kunde für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung aller Installationen, Einrichtungen und sonstigen Bedingungen zu sorgen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Installationsarbeiten erforderlich sind. Insbesondere hat der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr dafür zu sorgen, dass:
  • der Raum, in dem die Montagearbeiten durchgeführt werden, frei von Hindernissen ist und die Montagearbeiten unter normalen, vernünftigerweise zu erwartenden Bedingungen durchgeführt werden können;
  • die Wände, an denen die Glasplatten angebracht werden, glatt und eben sind, also frei von Unebenheiten, Schrauben oder anderen hervorstehenden Objekten;
  • ausreichend Gelegenheit für die Anlieferung und/oder Lagerung von Gegenständen besteht, die bei der Ausführung des Vertrages verwendet oder verarbeitet werden, einschließlich Ausrüstung, Werkzeugen, anderen Hilfsmitteln und den zu montierenden Produkten;
  • die von Deglasint am Ort der Montagearbeiten eingesetzten Personen freien Zugang zu Elektrizität, sanitären Anlagen und anderen vernünftigerweise erforderlichen Einrichtungen haben;
  • alle Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen, die vernünftigerweise vom Kunden erwartet werden können, getroffen und während der Durchführung der Installationsarbeiten aufrechterhalten werden.
  1. Verletzt der Kunde seine Pflichten gemäß den vorstehenden Absätzen dieses Artikels, ist Deglasint unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 berechtigt, dem Kunden alle daraus entstehenden zusätzlichen Kosten und erlittenen Schäden in Rechnung zu stellen.

ARTIKEL 7. | PRÜFUNG UND REKLAMATIONEN

  1. Zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte oder der Fertigstellung der Installationsarbeiten muss der Kunde unverzüglich prüfen, ob die gelieferten Artikel frei von Mängeln sind, die zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbar oder anderweitig erkennbar sind. Der Kunde muss Deglasint unverzüglich über alle zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbaren oder anderweitig erkennbaren Mängel informieren.
  2. Reklamationen bezüglich Mängeln, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise nicht sichtbar oder anderweitig nicht feststellbar waren, müssen Deglasint innerhalb von sieben Tagen, nachdem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, per E-Mail unter genauer Angabe der Gründe für die Reklamation übermittelt werden.
  3. Versäumt der Kunde, fristgerecht und gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze zu reklamieren, oder reklamiert er Mängel, deren Fehlen der Kunde bei der Lieferung, z.B. durch den vom Kunden unterschriebenen Lieferschein, ausdrücklich anerkannt hat, so entsteht für Deglasint aus einer solchen Reklamation des Kunden keinerlei Verpflichtung.
  4. Auch wenn der Kunde fristgerecht reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung an Deglasint bestehen.
  5. An Deglasint gerichtete Reklamationen werden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beantwortet. Erfordert eine Reklamation eine längere Bearbeitungszeit, wird innerhalb der 14-Tages-Frist eine Empfangsbestätigung zusammen mit einem Hinweis, wann der Kunde eine detailliertere Antwort erwarten kann, versandt.
  6. Bezüglich einer Bestellung im Webshop kann der Kunde auch eine Beschwerde über das Thuiswinkel.org Beschwerdeformular einreichen. Thuiswinkel.org wird dann bei der Beschwerdevermittlung weiterhelfen.

ARTIKEL 8. | GARANTIE

  1. Der Kunde hat ausschließlich Anspruch auf eine ausdrücklich und schriftlich vereinbarte Garantie, wobei die Garantie auf magnetisch trocken abwischbare Glasoberflächen 25 Jahre beträgt.
  2. Jegliche anwendbare Garantie erlischt, wenn ein Mangel an den gelieferten Waren das Ergebnis einer nach der Lieferung auftretenden externen Ursache oder eines anderen Umstandes ist, der nicht Deglasint zuzurechnen ist. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Mängel, die aus externen Schäden, natürlichem Verschleiß, falscher oder unsachgemäßer Handhabung und Nutzung entgegen den Vorschriften oder anderen Anweisungen von Deglasint oder deren Lieferanten, mangelnder professioneller und regelmäßiger Wartung der Produkte und Änderungen an den Produkten, einschließlich Reparaturen, die nicht mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Deglasint durchgeführt wurden, resultieren.

ARTIKEL 9. | HÖHERE GEWALT

  1. Deglasint ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange es daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihm nach Gesetz, Rechtsgeschäft oder allgemein anerkannten Auffassungen in der Gesellschaft nicht zuzurechnen ist (höhere Gewalt). Unter höherer Gewalt sind neben dem, was diesbezüglich in Gesetzgebung und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen zu verstehen, auf die Deglasint keinen Einfluss hat und die die (weitere) Ausführung des Vertrages unmöglich machen oder erheblich behindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Transportschwierigkeiten, Mängel der Lieferanten von Deglasint, Katastrophen, Epidemien und Pandemien.
  2. Führt die Situation höherer Gewalt zur dauerhaften Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention aufzulösen.
  3. Hat Deglasint bei Eintritt der Situation höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann es seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist Deglasint berechtigt, den bereits erbrachten Teil oder den noch erfüllbaren Teil des Vertrages separat als eigenständigen Vertrag in Rechnung zu stellen.
  4. Schäden, die aus höherer Gewalt resultieren, sind unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes niemals entschädigungsfähig.

ARTIKEL 10. | AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

  1. Deglasint ist berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, wenn und solange der Kunde seinen bereits fälligen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag (einschließlich der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht nachkommt.
  2. Deglasint ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, es sei denn, der Mangel des Kunden rechtfertigt angesichts seiner besonderen Art oder geringen Bedeutung eine solche Auflösung und deren Folgen nicht vernünftigerweise.
  3. Sofern der Kunde seine (zukünftigen) Zahlungsverpflichtungen gegenüber Deglasint nicht bereits vollständig erfüllt hat, ist Deglasint berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde in Konkurs ist, eine Pfändung auf seine Güter gelegt wurde oder er anderweitig nicht frei über sein Vermögen verfügen kann.
  4. Des Weiteren ist Deglasint berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder seine Fortsetzung in unveränderter Form ihm nicht zugemutet werden kann.
  5. Der Kunde hat niemals Anspruch auf irgendeine Form von Entschädigung im Zusammenhang mit dem von Deglasint gemäß diesem Artikel ausgeübten Recht auf Aussetzung und/oder Auflösung.
  6. Ist der Grund, der zur Aussetzung oder Auflösung des Vertrages geführt hat, dem Kunden zuzurechnen, ist der Kunde verpflichtet, Deglasint den dadurch erlittenen Schaden zu ersetzen.
  7. Löst Deglasint den Vertrag gemäß diesem Artikel auf, werden alle ausstehenden Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.

ARTIKEL 11. | PREISE, TRANSPORTKOSTEN UND ZAHLUNGEN

  1. Im Falle der Lieferung, gegebenenfalls einschließlich Montage, innerhalb der Niederlande von Bestellungen ab € 100,00 (exkl. MwSt.) werden dem Kunden keine Transportkosten berechnet. In anderen Fällen trägt der Kunde die Transportkosten.
  2. Alle von Deglasint angegebenen und vom Kunden geschuldeten Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben.
  3. Der vereinbarte Preis basiert auf den Deglasint zum Zeitpunkt der Preisabgabe an den Kunden bekannten Tatsachen und Umständen. Im Falle von Preissteigerungen bei kostenbestimmenden Faktoren, wie steigenden Einkaufspreisen, ist Deglasint berechtigt, diese Preissteigerungen an den Kunden weiterzugeben.
  4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist Deglasint berechtigt, vom Kunden eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
  5. Deglasint ist nicht verpflichtet, den Vertrag (weiter) auszuführen, bis der Kunde alle ihm obliegenden und bereits fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Deglasint erfüllt hat.
  6. Zahlungen müssen auf die von Deglasint dafür vorgesehene Weise, zu dem im Webshop dafür angegebenen Zeitpunkt oder innerhalb der von Deglasint auf der entsprechenden Rechnung angegebenen Frist erfolgen. Im Falle einer Banküberweisung wendet Deglasint eine Standardzahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an, kann davon aber in Einzelfällen abweichen.
  7. Deglasint ist berechtigt, dem Kunden die fälligen Rechnungen ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
  8. Ist der Kunde in Konkurs, hat er (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, wurde eine Pfändung auf seine Güter gelegt oder kann er anderweitig nicht frei über sein Vermögen verfügen, werden die Forderungen gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar.
  9. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, schuldet der Kunde auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt.
  10. Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die zur Eintreibung der vom Kunden geschuldeten Beträge entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

ARTIKEL 12. | HAFTUNG UND FREISTELLUNG

  1. Der Kunde trägt den Schaden, der durch Ungenauigkeiten in den vom Kunden bereitgestellten Daten, durch ein sonstiges Versäumnis bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus Gesetz oder Vertrag sowie durch jeden anderen Umstand, der Deglasint nicht zuzurechnen ist, verursacht wird.
  2. Deglasint haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, erlittenen Verlust, entgangenen Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung.
  3. Sollte Deglasint ungeachtet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Schaden haftbar sein, hat Deglasint jederzeit das Recht, diesen Schaden zu beheben. Der Kunde muss Deglasint dies ermöglichen, andernfalls entfällt jede diesbezügliche Haftung von Deglasint.
  4. Die Haftung von Deglasint ist beschränkt auf höchstens die Reparatur der Installationsarbeiten oder die Reparatur oder den Ersatz der Produkte, auf die sich die Haftung von Deglasint bezieht. Im Falle, dass Reparatur oder Ersatz nicht möglich ist, ist die Haftung von Deglasint auf höchstens den Rechnungswert des Vertrages oder zumindest den Teil des Vertrages beschränkt, auf den sich die Haftung von Deglasint bezieht, vorausgesetzt, die Haftung von Deglasint überschreitet niemals den in dem betreffenden Fall tatsächlich ausgezahlten Betrag gemäß der von Deglasint abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung, erhöht um einen gegebenenfalls unter dieser Versicherung geltenden Selbstbehalt von Deglasint.
  5. Die Verjährungsfrist für alle Rechtsansprüche gegen Deglasint beträgt 12 Monate nach Entstehung des Anspruchs.
  6. Der Kunde stellt Deglasint von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schäden erleiden und deren Ursache anderen Parteien als Deglasint zuzurechnen ist. Wird Deglasint von Dritten diesbezüglich verklagt, ist der Kunde verpflichtet, Deglasint sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die von ihm in diesem Fall vernünftigerweise erwartet werden können. Sollte der Kunde keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist Deglasint berechtigt, solche Maßnahmen selbst ohne Inverzugsetzung zu ergreifen. Alle dadurch Deglasint und/oder Dritten entstehenden Kosten und Schäden gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

ARTIKEL 13. | EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die Produkte bleiben Eigentum von Deglasint, bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus dem entsprechenden Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  • Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Deglasint unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  • Der Kunde erteilt Deglasint oder von Deglasint benannten Dritten die uneingeschränkte Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Deglasint ist berechtigt, die hierin genannten Produkte wieder in Besitz zu nehmen und erforderlichenfalls zu demontieren. Alle damit verbundenen angemessenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  • Hat der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt, nachdem die Produkte von Deglasint an ihn geliefert wurden, so lebt der Eigentumsvorbehalt an diesen Produkten wieder auf, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus einem später geschlossenen Vertrag nicht nachkommt.
  • ARTIKEL 14. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. Deglasint ist jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, z. B. im Falle einer Änderung ihrer Rechtsform.
    2. Jeder Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
    3. Die Parteien werden die Gerichte erst anrufen, nachdem sie sich nach besten Kräften bemüht haben, den Streit durch gegenseitige Konsultation beizulegen.
    4. Ausschließlich das zuständige Gericht im Bezirk des Landgerichts der nördlichen Niederlande ist in erster Instanz zur Entscheidung über alle gerichtlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien bestimmt, unbeschadet des Rechts von Deglasint, ein anderes nach dem Gesetz zuständiges Gericht zu bestimmen.
    5. Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist die niederländische Fassung für die Auslegung der darin enthaltenen Klauseln stets maßgebend.
    Produktionsstätte +

    Bedruckte Whiteboards sind hochwertige Glas-Schreibtafeln, die mit Designs, Farben, Brandings oder Mustern individuell gestaltet werden und dabei eine glatte beschreibbare Oberfläche behalten.